Grundsätzlich: Nachdem Tagestouren in aller Regel vorgegangen werden, sollten Tourenbegleiter an den Fahrtkosten der Gemeinschaftsunternehmung nicht beteiligt werden.
Bei Bahnfahrten werden also die Gesamtkosten der Bahntickets durch alle Mitwanderer zu gleichen Teilen von den Mitwanderern (nicht dem/der TourenbegleiterIn) getragen.
Bei KFZ-Touren sollen immer zuerst die Fahrzeuge verwendet werden, die die meisten Personen oder das meiste Gepäck transportieren können.
Die neue Berechnung der Fahrkosten mit KFZ berücksichtigt sowohl Fahrzeugunterhaltskosten als auch die gerechtere Verteilung auf die Fahrzeuge.
Die Abrechnung und Erstattung soll vor Fahrtantritt erfolgen. Pro Fahrzeug und zu fahrendem Kilometer werden 0,30 € angesetzt. Der so errechnete Betrag wird von allen Teilnehmern (auch den Fahrern) anteilig erbracht. Der Gesamtbetrag wird zu gleichen Teilen an alle Fahrer ausbezahlt.
Beispiel: Wettersteinplatz - Bad Wiessee (z.B. bei www.maps.google.de ermittelt) 50 km einfach also 2 x 50 km x 0,30 € / km = 30 €, also 30 € Gesamtkosten pro Kfz für Hin- und Rückfahrt.
Es nehmen 15 Wanderer + Tourenbegleiter teil. Es stehen 4 Kfz zur Verfügung ( 2 Fünfsitzer, 1 Viervitzer und ein Zweizitzer ). Also betragen die Fahrtkosten für die Gruppe 4 x 30 € = 120 €
120 € dividiert durch 15 Wanderer ergibt pro Wanderer 8,00 €. Der Tourenbegleiter oder ein Beauftragter, z.B. ein Fahrer, sammelt das Geld vor Abfahrt ein und verteilt es an die Fahrer.
Die Neuregelung war nötig, weil
- die alte Regelung die Fahrtkosten in der Regel nicht annähernd deckte,
- Fahrer mit weniger Mitfahrern (egal ob Großlimousine oder Kleinwagen) überdurchschnittlich benachteiligt waren,
- FahrerInnen von Fahrzeugen die Material/oder Verpflegung transportiert haben (Rucksäcke, Schuhe, Skier, Proviant ) benachteiligt waren,
- Beschwerden von Mitgliedern als auch Tourenbegleitern über die obengenannten Umstände vorlagen.
Stand Januar 2009